Beschwerdemanagement am LMG

Miteinander reden und gemeinsam Lösungen finden

Vorwort

Wo eine Vielfalt von Menschen aufeinander trifft und diese gemeinsam miteinander leben, arbeiten und lernen, kommt es unweigerlich auch mal zu unterschiedlichen Ansichten und Meinungsverschiedenheiten. So gehören Konflikte, Kritik und Beschwerden ebenfalls zum ganz normalen Schulalltag dazu.

Da uns ein respektvolles, verantwortungsvolles und harmonisches Miteinander sehr am Herzen liegt, versuchen wir so schnell wie möglich uns den Konflikten anzunehmen und in einem vertrauensvollen Gespräch, gemeinsam mit allen Beteiligten, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Dabei versuchen wir Unstimmigkeiten zunächst auf der Ebene zu klären, auf der die Probleme entstanden sind. Darüber hinaus können selbstverständlich weitere Ebenen beratend und unterstützend mit einbezogen werden.

Im Hinblick guter Kommunikation und Qualität unserer Schule empfehlen wir für eine zielführende Klärung akuter Beschwerden das Einhalten unserer verbindlichen Beschwerderegelung.

Übersicht zum Beschwerdeverfahren

Die Vereinbarung eines Gesprächstermins erfolgt in der Regel persönlich, telefonisch (z. B. über das Sekretariat) oder schriftlich (z. B. über das HAHeft, Anfrage per Dienstmail (vorname.nachname@schulesh.de) oder über itslearning).

Ausnahmen

Probleme größerer Tragweite, strafbare Handlungen oder Konflikte (z. B. (Cyber-)Mobbing, Körperverletzung, sexuelle Diskriminierung) und Vergehen gegen die Schul/Dienstordnung werden sofort der Stufenbzw. der Schulleitung mitgeteilt. Je nach Tragweite und Entscheidung erfolgen entsprechende Maßnahmen und Konsequenzen.

Dokumentation

Das primäre Ziel ist eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden, egal auf welcher Ebene der Konflikt/die Beschwerde bearbeitet wird. Dabei wird der Prozess entsprechend dokumentiert und die besprochenen Vereinbarungen festgehalten (s. Gesprächsprotokoll). Eine Kopie ist in der entsprechenden Schülerakte zu hinterlegen.
Für eine nachhaltige Wirksamkeit wird ein abschließendes Evaluationsgespräch nach ca. 4 Wochen mit den Beschwerdeparteien geführt und bei Bedarf ergänzend bearbeitet.

Zusätzliche Unterstützung

Auf jeder Ebene der Beschwerde kann der Betroffene selbstständig entscheiden, ob sie/er zur Moderation oder beratenden Unterstützung ein vertrauliches Gespräch einer weiteren Person benötigt. Individuelle Unterstützungsmöglichkeiten gibt es z. B. durch neutrale Personen des Vertrauens, unserer Schulsozialarbeiter oder der Vertrauens/Verbindungslehrer. Auch im Rahmen der Fürsorgepflicht ist es Aufgabe der Schulleitung und ggf. des örtlichen Personalrates, bei Bedarf ihre Unterstützung anzubieten.