Absenzmeldung

* Pflichtangabe

Verfahren bei Unterrichtsversäumnissen

Krankmeldungen

Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule kommen kann, rufen Sie bitte bis 07.50 Uhr im Sekretariat des LMG an oder senden Sie das ausgefüllte Absenzmeldeformular (oben) bis 7.50 Uhr ab. Sie können auch außerhalb der Öffnungszeiten des Sekretariats eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Nennen Sie bitte Ihren Namen, den Namen Ihres Kindes, die Klasse und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit.

Entschuldigungen

Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen oder anderen Gründen dem Unterricht ferngeblieben ist, schreiben Sie eine Entschuldigung in das Mitteilungsheft, welches die Kinder in der 5.-7. Klasse führen. In den höheren Klassen führen die Kinder bitte ein kleines Entschuldigungsheft, in dem die Entschuldigungen stehen und von den Lehrkräften abgezeichnet werden. Die Entschuldigung ist der Klassenleitung am Tage der Rückkehr in die Schule vorzuzeigen.

Erkrankung während der Unterrichtszeiten

Wenn Ihr Kind in der Unterrichtszeit erkrankt, meldet es sich bitte beim Fachlehrer ab. Dieser füllt ein Abmeldeformular aus, mit dem das Kind ins Sekretariat geht. Von dort aus ruft Ihr Kind bzw. die SekretärInnen Sie an und Sie entscheiden, in welcher Form Ihr Kind nach Hause kommt.

Unfälle in der Schule

Unfälle müssen sofort dem Sekretariat bekanntgegeben werden, damit schnelle Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können. Die Erziehungsberechtigten werden nach Möglichkeit sofort telefonisch benachrichtigt. Auch bei leichten Unfällen, die eine ärztliche Versorgung notwendig machen, ist sicherzustellen, dass eine Unfallmeldung erfolgt. Unfallbögen für die Versicherung sind im Sekretariat erhältlich und sollten schnellstmöglich ausgefüllt werden.

Unfälle auf dem Schulweg

Gegen Unfälle auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände sind die SchülerInnen bei der Unfallkasse Nord versichert. Als Schulweg gilt nach Versicherungsbestimmungen der kürzeste Weg zwischen Schule und Elternhaus. Der Versicherungsschutz erlischt in der Regel, wenn der/die SchülerIn auf dem Schulweg „eigenwirtschaftlichen Interessen“ nachgeht oder das Schulgelände während der Pausen unerlaubt verlässt.

Beurlaubungen

Kann die Schule aus einem vorhersehbaren Grund nicht besucht werden (Teilnahme an Sportveranstaltungen, Prüfungen, Kuren, religiöse Feste usw.), muss dies durch eine Beurlaubung rechtzeitig durch die Sorgeberechtigten beantragt werden. Der Antrag erfolgt schriftlich. Eine Beurlaubung vom Unterricht und von einzelnen Schulveranstaltungen darf nur in besonderen Ausnahmefällen gewährt werden. Dabei gelten folgende Verfahrensweisen: Bei einer Beurlaubung bis zu drei Tagen wird der Antrag von der Klassenleitung bearbeitet und gegebenenfalls genehmigt. Eine längere Beurlaubung oder eine Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss dann mindestens zwei Wochen vorher bei der Schulleitung eingereicht werden. Die Genehmigung kann nur der Schulleiter erteilen.