LRS

LRS steht als Abkürzung für Lese-Rechtschreibschwäche. Eine LRS liegt nach der Definition dann vor, wenn die Fähigkeiten eines Kindes im Lesen und Schreiben nicht dem altersgemäßen Stand der Entwicklung entsprechen. Betroffenen unterlaufen besonders häufig Rechtschreibfehler.

Förderung von SchülerInnen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)

(Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 31. August 2018 – III 315)

An unserer Schule findet eine wöchentliche LRS-Förderstunde für Schülerinnen und Schüler aus der Klassenstufe 5-7 mit anerkannter LRS statt. Ziel dieser Stunde ist einerseits die Förderung der Schreibfähigkeit, der Lesefähigkeit und des orthographischen Regelwissens sowie andererseits die Stärkung des selbstbewussten Umgangs mit der eigenen LRS und gleichzeitig der schulischen Motivation.

Aufgrund der kleinen Gruppengröße spielen sowohl individuelle Förderansätze als auch spielerische Lernwege eine wesentliche Rolle in der Förderstunde.

Anerkennung einer LRS nach Erlass

Am LMG werden regelmäßig Testungen auf eine Lese-Rechtschreibschwäche durchgeführt.

Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Möller oder Herrn Dr. Scharfenberg.